Onlineschlichtungsverfahren 

In einem Streitfall haben sie als Kunde laut i.S.d. $ 13 BGB das Recht im Streitfall ein Onlineschlichtungsverfahren einzuleiten, die ist aber nicht zwingend erforderlich für das Aufrufen ordentlicher Gerichte, sondern stellt eine alternative Möglichkeit dar.
Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter folgender Adresse finden:
HTTP://EC.EUROPA.EU/CONSUMERS/ODR/